Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ralf Kötter, Hermannstraße 11, 32052 Detmold, (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber, die über den Onlineshop des Auftragnehmers zustande kommen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Parteien sind sich über folgende Vertragsleistungen einig:
a) Der Auftragnehmer verkauft, liefert und übereignet an den Auftraggeber gegen Vergütung die spezifizierten Vertragsgegenstände, die der Auftraggeber im Onlineshop ausgewählt hat.
b) Der Auftragnehmer stellt für den Auftraggeber die spezifizierten Vertragsgegenstände her und liefert diese an den Auftraggeber.
1.2 Der Vertrag kommt folgendermaßen über den Onlineshop zu Stande: Der Auftraggeber kann die Produkte spezifizieren und zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden. Der Auftragnehmer kann das Angebot annehmen, indem er dem Auftraggeber
- eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber maßgeblich ist,
- die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist,
- nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Auftraggeber oder einer Weiterleitung des Auftraggebers zu einem Zahlungsdienstanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
1.3 Der Vertragstext wird von dem Auftragnehmer gespeichert und wird dem Auftraggeber nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.
2 Lieferbedingungen
2.1 Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb 12 Wochen. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
2.2 Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt: Die Lieferung der Ware – sofern keine anderweitige Übergabe vereinbart wurde- erfolgt ab Werk oder Lager des Auftragnehmers. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vertraglichen Liefergegenstände mit Übergabe an den Frachtführer auf den Auftraggeber über. Die Wahl der Versandart und des Versandweges erfolgt durch den Auftragnehmer.
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Auftraggeber oder durch am Projekt beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung eines vereinbarten Liefertermins nach sich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber dementsprechend über die Verzögerung informieren.
2.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich etwaig vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
2.5 Soweit dem Auftraggeber durch die Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
2.6 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum bzw. ausschließliche Nutzungsrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Auftraggeber darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an den Auftragnehmer herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.
2.7 Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Der Auftragnehmer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von Euro 50,00. Der Auftragnehmer ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
2.8. Sofern sich der Auftraggeber im Annahmeverzug befindet hat der Auftragnehmer das Recht, die Ware selber zu verwerten, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Abholung gesetzt hat.
3 Preise und Zahlung
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer die im Onlineshop oder konkret durch die Parteien vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Vergütung versteht sich inklusive Lieferung und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Parteien vereinbaren eine Zahlung per Vorkasse durch die im Onlineshop angegebenen Zahlungsmittel. Anderweitige Zahlungsabsprachen können vereinbart werden.
3.2 Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3.3 Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, gilt: Liegt ein Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist der Auftragnehmer berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.
4 Änderungen
4.1 Sofern die Parteien Leistungen nach Ziffer 1.1 b) vereinbaren, sind beide Vertragspartner berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.
4.2 Soweit der Auftraggeber Änderungen wünscht, wird der Auftragnehmer gegen separat vereinbarte Vergütung den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung durchführbar ist, und den Auftraggeber dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten voraussichtlich ergeben.
4.3 Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.
4.4 Änderungsverlangen beeinflussen die Anfertigungsdauer und der Auftragnehmer ist berechtigt, eine vereinbarte Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers entsprechend zu verlängern oder zu verkürzen.
5 Abnahme
5.1 Sofern die Parteien Werkleistungen nach Ziffer 1.1 b) vereinbaren gelten die folgenden Bedingungen der Ziffer 5.: Der Auftragnehmer zeigt die Abnahmebereitschaft der Projektergebnisse durch Übergabe an den Auftraggeber an.
5.2 Der Auftraggeber wird die Projektergebnisse nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
5.3 Entsprechen die Projektergebnisse im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Auftraggeber die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt in Textform durch einen Freigabevermerk.
5.4 Geht in einer Frist von 2 Wochen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.
5.5 Für Mängel, die dem Auftraggeber bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Auftraggeber nicht bekannt wurden oder die vom Auftraggeber nicht gemeldet wurden, stehen dem Auftraggeber die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Gegenüber dem Auftragnehmer, der nicht Unternehmer ist, behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
6.2 Für den Auftraggeber, der Unternehmer ist, gilt:
6.3 Die von dem Auftragnehmer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
6.4 Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Auftragnehmer.
6.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.6 Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers und der Auftragnehmer erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei dem Auftragnehmer eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Auftragnehmer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftragnehmer, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
6.7 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Auftragnehmer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggebern widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Der Auftragnehmer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
6.8 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.
6.9 Der Auftragnehmer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
6.10 Tritt der Auftragnehmer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers– insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
7 Sachmängelhaftung
7.1 Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts Anderes bestimmt ist.
7.2 Sofern der Auftraggeber nicht Unternehmer ist, gilt: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausdrücklich nicht von der Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Ziffer 8 gilt entsprechend.
7.3 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt:
7.3.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. bei Verträgen nach Ziffer 1.1 b) ab Abnahme.
7.3.2 Die gelieferten Gegenstände gemäß Ziffer 1.1 a) sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftragnehmer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.
7.3.3 Bei Sachmängeln ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
8 Haftung
8.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
8.2 In jedem Fall ist der Nutzer ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.
8.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Auftragnehmer sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
9 Widerrufsrecht des Verbrauchers
Sie haben das Recht, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Ralf Kötter, Hermannstraße 11, 32052 Herford, Tel.: 0157 70269970, eMail: info@enfindesign.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite http://www.preiswertepc.de/versand-und-zahlungsbedingungen elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hinweis
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Ralf Kötter, Hermannstraße 11, 32052 Herford, eMail: info@enfindesign.com:
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*):
• Name des/der Verbraucher(s):
• Anschrift des/der Verbraucher(s):
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
• Datum:
________________
(*) Unzutreffendes streichen
10 Sonstige Bestimmungen
10.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
10.2 Der Auftragnehmer darf den Unternehmer-Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Der Auftragnehmer hat das Recht, diesen Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.
10.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
10.4 Die Vertragssprache ist deutsch.
10.5 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Die Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Die E-Mailadresse in diesem Zusammenhang finden Sie im Impressum der Webseite des Auftraggebers.